ZIEMER - Aktuelles zum Thema Betriebsführung

Noch keine Abnahme: So setzen Handwerker die Vergütung durch

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Wurde eine Leistung wie vereinbart ausgeführt, doch der Auftraggeber zögert die Abnahme und die Bezahlung der Leistungen hinaus, hat der Handwerker trotzdem die Möglichkeit seine Ansprüche geltend zu machen. Was in diesem Fall gilt. (Quelle: Philipp Scharfenberg – DHZ)

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Mit herzlichen Grüßen
Ihr ZIEMER-Team

 

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