Noch keine Abnahme: So setzen Handwerker die Vergütung durch
Wurde eine Leistung wie vereinbart ausgeführt, doch der Auftraggeber zögert die Abnahme und die Bezahlung der Leistungen hinaus, hat der Handwerker trotzdem die Möglichkeit seine Ansprüche geltend zu machen. Was in diesem Fall gilt. (Quelle: Philipp Scharfenberg – DHZ)
Detaillierte Informationen finden Sie <<< HIER >>>
Mit herzlichen Grüßen
Ihr ZIEMER-Team
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!