ZIEMER - Aktuelles zum Thema Betriebsführung

Aufzeichnungspflicht – Arbeitszeiterfassung

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Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter zu erfassen. Das stellte das Arbeitsgericht Emden erst kürzlich in einem Urteil klar. Für zahlreiche Handwerksbetriebe bestand schon vorher eine Aufzeichnungspflicht. Bleibt für sie also alles beim Alten? Die Rechtsanwältin Juliane Krafft beantwortet im DHZ-Interview wichtige Rechtsfragen. (Quelle: DHZ Deutsche Handwerkszeitung, Max Frehner)

Detaillierte Informationen finden Sie <<< HIER >>>

Dazu bietet ZIEMER aktuell die mobile Lösung SCC-MOBIL, um die Situation auf den Projekten nach den § Vorgaben im Unternehmen zu erfüllen.

Zusätzlich zur aktuellen mobilen Lösung SCC-MOBIL von ZIEMER werden ab September 2020 folgende neue Produkte zur Verfügung stehen:

Zeiterfassung – visualisiert am Büroarbeitsplatz – für Verwaltung und Technik, einfache Zeiterfassung direkt am PC für projekt- oder tätigkeitsbezogene Arbeiten.

Zeiterfassung – visualisiert mobil – für Verwaltung und Technik, einfach in der Bedienung für projekt- oder tätigkeitsbezogene Arbeiten.

Detaillierte Informationen zu den neuen Produkten von ZIEMER folgen.

Ihr Horst Schönfelder mit Team
(Geschäftsführer)

 

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