Berufsschule – Anrechnung als Arbeitszeit
Seit Januar 2020 werden jugendliche und erwachsene Auszubildende bei der Freistellung vom Berufsschulunterrricht gleich behandelt. Eine schematische Darstellung zeigt, wie die Unterrichtszeit auf die Arbeitszeit angerechnet werden muss – und in welchen Fällen der Betrieb verlangen kann, dass Berufsschüler nach dem Unterricht noch zur Arbeit erscheinen. (Quelle: DHZ – Daniela Lorenz)
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Ihr Horst Schönfelder mit Team
(Geschäftsführer)
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