ZIEMER - Aktuelles zum Thema Betriebsführung

Berufsschule – Anrechnung als Arbeitszeit

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Seit Januar 2020 werden jugendliche und erwachsene Auszubildende bei der Freistellung vom Berufsschulunterrricht gleich behandelt. Eine schematische Darstellung zeigt, wie die Unterrichtszeit auf die Arbeitszeit angerechnet werden muss – und in welchen Fällen der Betrieb verlangen kann, dass Berufsschüler nach dem Unterricht noch zur Arbeit erscheinen. (Quelle: DHZ – Daniela Lorenz)

Detaillierte Informationen finden Sie <<< HIER >>>

Ihr Horst Schönfelder mit Team
(Geschäftsführer)

 

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