Investitionskosten als Betriebsausgaben
Investitionskosten als Betriebsausgaben
Investitionsabzugsbetrag: Das müssen Sie zu den Neuregelungen wissen
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG ist eines der letzten echten Steuersparmodelle für kleine und mittelständische Betriebe. Unternehmer dürfen geplante Investitionskosten bereits im Jahr der Planung teilweise als Betriebsausgaben abziehen. Seit 2020 sind sogar 50 statt wie bislang 40 Prozent möglich. Was Unternehmer hierzu wissen müssen, Beispiele und Tipps für die Praxis. (Quelle: Bernhard Köstler – DHZ)
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