Leistungsbeschreibung in Rechnung: Darauf achtet das Finanzamt
Meldet sich ein Umsatzsteuerprüfer oder ein Betriebsprüfer des Finanzamts in einem Handwerksbetrieb an, weiß er leider genau, wo er hinschauen muss, damit nach Beendigung der Betriebsprüfung eine Steuernachzahlung ansteht. Meist ein Garant für eine Steuernachzahlung ist die zu ungenaue oder fehlende Leistungsbeschreibung in Eingangsrechnungen. Das bestätigte unlängst der Bundesfinanzhof – zum wiederholten Mal. (Quelle: Bernhard Köstler – DHZ – Deutsche Handwerks Zeitung)
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