Neue Steuerspielregeln für Computerhardware und Software
Selbständige Handwerker, die in die Digitalisierung investieren möchten, werden steuerlich belohnt: Es winkt die Möglichkeit, Betriebsausgaben für Computerhardware oder Software im Jahr 2021 in voller Höhe als gewinnmindernd zu verbuchen. Sie haben bereits 2020 investiert? Auch kein Problem. (Quelle: Bernhard Köstler – DHZ)
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