INFO: Weihnachtsfeier: Was Unternehmer steuerlich unbedingt beachten müssen
Bruttowert, kein Nettowert!
Weihnachtsfeier: Sicherheitshalber die 110-Euro-Grenze niedriger ansetzen
Bei der diesjährigen Weihnachtsfeier sollten Handwerksunternehmer darauf achten, dass die Kosten nicht mehr als 110 Euro pro Arbeitnehmer betragen, sonst werden für jeden Cent über dieser Grenze Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig. Achtung: die 110-Euro-Grenze ist ein Bruttowert, kein Nettowert! (Harald Klein, Ramón Kadel, Daniela Kohnen – handwerk-magazin)