Die E-Rechnungspflicht meistern
– mit SCC-CONTROL 4.1 –
Die Digitalisierung des Rechnungswesens schreitet voran – und wir unterstützen unsere SCC-Anwender:innen bei der Einführung der E-Rechnung bestmöglich. Seit 01.01.2025 wird es für Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich Pflicht, E-Rechnungen zu empfangen, und bis 2028 wird auch der Versand verbindlich vorgeschrieben.
Mit SCC-CONTROL 4.1 sind unsere Kunden:innen bestens aufgestellt, um diese Anforderungen komfortabel und effizient zu erfüllen.
Um den Einstieg zu erleichtern, haben wir einige Informationen zur E-Rechnung und deren Umsetzung in SCC-CONTROL 4.1 hier zusammengefasst.
Einfach anmelden!
Definition: ein strukturiertes Format z.B. XML
Gegenstück: sonstige Rechnung (PDF-Rechnung)
Gültige Formate der E-Rechnung:
XRechnung
Hinweis: Leitweg-ID identifiziert öffentliche Auftraggeber und keine Unternehmen
ZUGFeRD
Hinweis: Der strukturierte und menschenlesbare Teil sollte nicht voneinander abweichen (ausgenommen sind z.B. Rundungsdifferenzen, konkretisierender Angaben)
Do´s
Dont´s
Dauer:
Form:
Ort:
Nicht nur für die öffentliche Hand, auch für rechnungsstellende Auftraggeber und Lieferanten bringt die E-Rechnung viele Vorteile: