E-Rechnung: 20 Praxisfragen, 20 Antworten
Seit Januar 2025 müssen Handwerksbetriebe E-Rechnungen empfangen können – die Pflicht zum Ausstellen folgt gestaffelt: ab 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz, ab 2028 für alle anderen. Trotzdem hapert es in der Praxis: Empfang, Ausstellung und Archivierung bereiten laut einer ZDH-Umfrage vielen Betrieben noch erhebliche Probleme. Antworten auf 20 typische Praxisfragen. (Quelle: Elisabeth Träger – DHZ)
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Mit herzlichen Grüßen
Ihr ZIEMER-Team



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