Steuertipp: Erstattungszinsen sind zu versteuern

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Steuertipp

Gewinnermittlung: Erstattungszinsen sind zu versteuern

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer: Selbstständige Handwerker müssen regelmäßig Steuerzahlungen leisten, die dann auch bei der Gewinnermittlung eine Rolle spielen. Aber was gilt steuerlich für Nachzahlungszinsen ans Finanzamt für diese Steuerarten oder für Erstattungszinsen, die ein Betrieb vom Finanzamt bekommt? Diese Steuerregeln gelten. (Quelle: Bernhard Köstler – DHZ)

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Ihr ZIEMER-Team

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