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Entdecken Sie die Zukunft des Elektrohandwerks – mit den intelligenten Unternehmenslösungen der ZIEMER GmbH! Wir helfen Ihnen, die Herausforderungen der digitalen Transformation zu meistern und Ihr Geschäft auf das nächste Level zu heben. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich auf dem Partnertreff 2024 der Sonepar Österreich GmbH von unseren neuesten Innovationen begeistern!

WANN: 10. – 11. Oktober 2024
WO: Marx Halle Wien

Effizienter arbeiten, erfolgreicher sein – mit den maßgeschneiderten Lösungen unserer Experten. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich kostenfrei beraten!

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen!

Mit herzlichen Grüßen
Ihr ZIEMER-Team

Auf Grund des katholischen Feiertages „Maria Himmelfahrt“ sind wir am Donnerstag, 15. August 2024, in unserem Stammhaus in Bad Reichenhall / Piding nicht erreichbar.

Unsere Kollegen an unserem Standort Frankfurt / Flörsheim stehen für akute Notfälle telefonisch unter 08651 / 9823-90 zur Verfügung.

Am Freitag, 16. August 2024 sind wir mit dem kompletten Team wieder für Sie da.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen allen, die es betrifft, einen schönen Feiertag.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr ZIEMER-Team

ZIEMER - Aktuelles zum Thema Betriebsführung

Sommerferien:
5 Urlaubsregelungen, die Chefs und Mitarbeiter kennen sollten

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, sehr geehrte Damen und Herren,

in den Sommermonaten steht für viele Beschäftigte ein langer Urlaub an. Erholung pur! Aber was, wenn die Chefin anruft? Oder man plötzlich krank wird? Wissenswertes zu Arbeitsrecht und Urlaub.. (Quelle: DHZ)

Detaillierte Informationen finden Sie <<< HIER >>>

Mit herzlichen Grüßen
Ihr ZIEMER-Team

ZIEMER - Aktuelles zum Thema Betriebsführung

Arbeitsrecht:
Umziehen, Pausen, Arzttermine: Was zur Arbeitszeit zählt

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, sehr geehrte Damen und Herren,

Kaffeepause, Arzttermin, Weiterbildung, Dienstreise: Längst nicht alles gehört zur Arbeitszeit. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten. (Quelle: DHZ)

Detaillierte Informationen finden Sie <<< HIER >>>

Mit herzlichen Grüßen
Ihr ZIEMER-Team

Auf Grund des katholischen Feiertages „Fronleichnam“ sind wir am Donnerstag, 30. Mai 2024, leider nicht erreichbar.

Am Freitag, 31. Mai 2024, sind wir wieder für Sie da.

Wir wünschen allen, die es betrifft, am Donnerstag einen schönen Feiertag und bei allen anderen bedanken wir uns für Ihr Verständnis.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr ZIEMER-Team

ZIEMER - Aktuelles zum Thema Betriebsführung

Mischkalkulation:
Was Handwerker dazu wissen müssen

Mit der Mischkalkulation können Handwerksunternehmer ihre Kosten und Gewinnzuschläge unterschiedlich auf Lohn und Material verteilen. So haben sie Spielraum – und der Kunde kann Angebote besser vergleichen. Doch was gehört alles zu einer Mischkalkulation – und welche Fallstricke lauern? (Quelle: Jana Tashina Wörrle – DHZ)

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Mit herzlichen Grüßen
Ihr ZIEMER-Team

Im Namen des gesamten Teams wünschen wir schöne, erholsame und stressfreie Pfingsten.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr ZIEMER-Team

ZIEMER Feiertag - Christi Himmelfahrt

Auf Grund des Feiertages „Christi Himmelfahrt“ sind wir am Donnerstag, 09. Mai 2024 und am Freitag, 10. Mai 2024, den wir für eine interne Weiterbildung nutzen, nicht erreichbar.

Am Montag, 13. Mai 2024 sind wir mit dem kompletten Team wieder für Sie da.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen im Namen des gesamten Teams Ihnen einen angenehmen und stressfreien Feiertag sowie allen Vätern einen schönen Vatertag.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr ZIEMER-Team

ZIEMER - Aktuelles zum Thema Betriebsführung

Elektronische Rechnungen:
Für wen die E-Rechnung Pflicht wird

Das nun verabschiedete Wachstumschancengesetz enthält eine brisante Änderung. Die Rede ist von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung. Wer künftig eine E-Rechnung ausstellen muss, welche Ausnahmen es gibt und wann die Pflicht tatsächlich greift. (Quelle: Bernhard Köstler – DHZ)

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Mit herzlichen Grüßen
Ihr ZIEMER-Team

ZIEMER - Aktuelles zum Thema Betriebsführung

Soll-Versteuerung:
Umsatzsteuerrückerstattung bei Forderungsausfall

Die Arbeit beim Kunden ist erledigt und die Umsatzsteuer im Rahmen der Soll-Versteuerung beim Finanzamt angemeldet bzw. abgeführt. Fällt dann die Forderung des Kunden unerwartet aus, muss eine Umsatzsteuerkorrektur vorgenommen werden, um die Umsatzsteuer erstattet zu bekommen. Doch wann gilt eine Forderung als ausgefallen? (Quelle: Bernhard Köstler – DHZ)

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Mit herzlichen Grüßen
Ihr ZIEMER-Team