ZIEMER - Aktuelles zum Thema Betriebsführung

Umsatzsteuerrückerstattung bei Forderungsausfall

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Soll-Versteuerung:
Umsatzsteuerrückerstattung bei Forderungsausfall

Die Arbeit beim Kunden ist erledigt und die Umsatzsteuer im Rahmen der Soll-Versteuerung beim Finanzamt angemeldet bzw. abgeführt. Fällt dann die Forderung des Kunden unerwartet aus, muss eine Umsatzsteuerkorrektur vorgenommen werden, um die Umsatzsteuer erstattet zu bekommen. Doch wann gilt eine Forderung als ausgefallen? (Quelle: Bernhard Köstler – DHZ)

Detaillierte Informationen finden Sie <<< HIER >>>

Mit herzlichen Grüßen
Ihr ZIEMER-Team

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